Beratungsservice von A bis ZBlockweiterbildung











Blockweiterbildung
Beratungsleitfaden
Rechtsgrundlage

Dreiseitige Verträge zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen, Landesärztekammer Thüringen und den einzelnen Krankenhäusern zur Blockweiterbildung

Grundsätzliche Informationen

  • Bindung des Weiterbildungsassistenten über den gesamten Zeitraum der Weiterbildung durch organisierte Weiterbildung
    an einem Ort
  • Ableistung des stationären Teils der Weiterbildung an einem Krankenhaus und Ableistung des ambulanten Teils der Weiterbildung in einer naheliegenden Praxis bzw. einem MVZ
  • Gestaltung der Weiterbildung durch Rotationsplan der Landesärztekammer Thüringen und Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
  • Unterstützung in allen Abschnitten der Weiterbildung durch Klinik, Landesärztekammer Thüringen und Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (u. a. Fachliche Begleitung, Stipendien)

Weitere Informationen

Teilnehmende Krankenhäuser:

  • HELIOS Klinikum Erfurt
  • HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha/Ohrdruf
  • Henneberg-Kliniken Hildburghausen
  • Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau
  • Klinikum Altenburger Land
  • Klinikum Meiningen
  • Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda
  • Kreiskrankenhaus Greiz
  • Kreiskrankenhaus Schmalkalden
  • Medinus-Kliniken des Landkreises Sonneberg
  • Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar
  • SRH Waldklinikum Gera
  • SRH Zentralklinikum Suhl
  • St. Georg Klinikum Eisenach
  • Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" in Saalfeld,
    Pößneck und Rudolstadt
  • Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ Eisenberg
  • Zentralklinik Bad Berka

Die Bewerbung ist an das jeweilige Krankenhaus zu senden.

  pdf-Datei  Flyer zum Download (Stand: Juni 2010)

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 Geschäftsführung

Stefanie Schmidt LL.M.
Telefon 03643 559-194