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Blockweiterbildung |
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Beratungsleitfaden |
| Rechtsgrundlage |
Dreiseitige Verträge zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen, Landesärztekammer Thüringen und den einzelnen Krankenhäusern zur Blockweiterbildung
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Grundsätzliche Informationen
- Bindung des Weiterbildungsassistenten über den gesamten Zeitraum der Weiterbildung durch organisierte Weiterbildung
an einem Ort
- Ableistung des stationären Teils der Weiterbildung an einem Krankenhaus und Ableistung des ambulanten Teils der Weiterbildung in einer naheliegenden Praxis bzw. einem MVZ
- Gestaltung der Weiterbildung durch Rotationsplan der Landesärztekammer Thüringen und Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
- Unterstützung in allen Abschnitten der Weiterbildung durch Klinik, Landesärztekammer Thüringen und Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (u. a. Fachliche Begleitung, Stipendien)
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Weitere Informationen
Teilnehmende Krankenhäuser:
- HELIOS Klinikum Erfurt
- HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha/Ohrdruf
- Henneberg-Kliniken Hildburghausen
- Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau
- Klinikum Altenburger Land
- Klinikum Meiningen
- Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda
- Kreiskrankenhaus Greiz
- Kreiskrankenhaus Schmalkalden
- Medinus-Kliniken des Landkreises Sonneberg
- Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar
- SRH Waldklinikum Gera
- SRH Zentralklinikum Suhl
- St. Georg Klinikum Eisenach
- Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" in Saalfeld,
Pößneck und
Rudolstadt
- Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ Eisenberg
- Zentralklinik Bad Berka
Die Bewerbung ist an das jeweilige Krankenhaus zu senden.
Flyer zum Download (Stand: Juni 2010)
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| Fragen
Sie uns! |
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Geschäftsführung
Stefanie Schmidt LL.M.
03643 559-194
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