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Berufsrecht |
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Beratungsleitfaden |
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Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen |
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Approbation als Arzt bzw. Ärztin
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Grundsätzliche Informationen
- ärztliches Berufsrecht ist dem Vertragsarztrecht
vorgeschaltet
- Berufsrecht regelt den Zugang und die Ausübung des
Arztberufes (ärztliche Ausbildung, Approbation, Berufspflichten
und Weiterbildung)
- Zuständigkeit: Landesärztekammer
I
Bundesärztekammer
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Besondere Informationen
- Fragen, die Berufspflichten betreffen, insbesondere:
- Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber Patienten
- Schweigepflicht und Umgang mit dieser Berufspflicht im
Verhältnis zu anderen Ärzten
- Werbung und Information unter Ärzten und in der Öffentlichkeit
(umfasst: Anzeigen, Verzeichnisse sowie
- Ankündigungen der Praxis durch Praxisschilder, Briefbögen
etc.)
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