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Grundsätzliche Informationen:
- Jeder Arzt ist in eigener Praxis als Unternehmer und Arbeitgeber
tätig und hat in dieser Funktion wichtige Verwaltungsvorschriften
zu beachten.
- Medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser,
Labore) sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch Aushang
über bestimmte Gesetze, Vorschriften und Regeln zu
informieren.
- Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, die für
sie geltenden Schutzvorschriften einzusehen.
Die wichtigsten auslegepflichtigen Gesetze
sind:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Siebtes Sozialgesetzbuch
(Auszug: §§ 15, 138 SGB
VII)
Werden regelmäßig mehr als fünf Mitarbeiter
beschäftigt:
- Arbeitsgerichtsgesetz
(Auszug: § 61 b ArbGG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug: § 611-630
BGB)
Werden regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Verordnung
zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
Wird regelmäßig mindestens ein Jugendlicher
beschäftigt:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Auslegepflichtige spezifische Praxisvorschriften
(nur wenn es für Praxis zutrifft):
- Röntgenverordnung (RöV)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Biostoffverordnung (BiostoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GStoffV)
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