Beratungsservice von A bis ZAuslandskrankenschein











Auslandskrankenschein
Beratungsleitfaden
Rechtsgrundlagen
Merkblatt über die vertragsärztliche Versorgung von Personen, die nach über- oder zwischenstaatlichen Kranken-
versicherungsrecht Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung haben (Anlage im BMV-Ä/EKV)
Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversichertenkarte (Anlage 20 zum BMV-Ä/EKV)
Grundsätzliche Informationen
  • im Ausland Versicherte, haben direkten Anspruch auf vertragsärztliche Versorgung in Deutschland gegen Vorlage einer Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) einer provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) und Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    Ausnahme: Personen, die zur Behandlung nach Deutschland reisen

  • Übertragung der Daten (EHIC/PEB) auf das Muster 80 (alternativ: Anspruchsnachweis kopieren)

  • Muster 81 vom Patienten ausfüllen und unterschreiben lassen

  • nach Behandlung Muster 80/81 an die vom Patienten gewählte deutsche Krankenkasse schicken

  • Indentitätsnachweis kopieren

  • Zuzahlungen wie GKV-Versicherte (Praxisgebühr)

  • Abrechnung auf Abrechnungs-/Überweisungsschein der vertragsärztlichen Versorgung und quartalsweise bei zuständiger Kassenärztliche Vereinigung einreichen
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Fragen Sie uns!

 Referat Vertragswesen
     

Carmen Schellhardt
03643 559-134