im Ausland Versicherte, haben direkten Anspruch
auf vertragsärztliche Versorgung in Deutschland gegen
Vorlage einer Europäischen Krankenversichertenkarte
(EHIC) einer provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) und
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Ausnahme: Personen, die zur
Behandlung nach Deutschland reisen
Übertragung der Daten (EHIC/PEB) auf das Muster 80
(alternativ: Anspruchsnachweis kopieren)
Muster 81 vom Patienten ausfüllen und unterschreiben
lassen
nach Behandlung Muster 80/81 an die vom Patienten gewählte
deutsche Krankenkasse schicken
Indentitätsnachweis kopieren
Zuzahlungen wie GKV-Versicherte (Praxisgebühr)
Abrechnung auf Abrechnungs-/Überweisungsschein der
vertragsärztlichen Versorgung und quartalsweise bei
zuständiger Kassenärztliche Vereinigung einreichen