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Beispiele für gesetzliche Auskunftspflichten:
- § 138 StGB: gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
bei Anzeige von geplanten schweren Straftaten
- § 275 SGB V: gegenüber MDK zur Erfüllung
der Pflichten in Bezug auf Begutachtung und Beratung
- § 294 SGB V: gegenüber Kassenärztlicher
Vereinigung und Krankenkassen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- § 294a SGB V: gegenüber Krankenkasse bei Verdacht
auf Berufskrankheit, Arbeitsunfall oder drittverursachten
Gesundheitsschäden
- § 295 SGB V: gegenüber KV zum Zweck der Abrechnung
und Abrechnungsprüfung
- §§ 201, 203 SGB VII: gegenüber Berufsgenossenschaft
bei Vorliegen einer Berufskrankheit
- § 100 SGB X: gegenüber Sozialversicherungsträgern
(Soziaamt, Arbeitsamt) zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- §§ 9, 10 IfSG: gegenüber Gesundheitsamt
bei meldepflichtigen Krankheiten
- § 6 Abs. 4 Thüringer Bestattungsgesetz: gegenüber
Polizei oder Staatsanwaltschaft bei unbekanntem Toten oder
nicht natürlicher Todesursache
- aus Behandlungsvertrag: gegenüber Patient, Rechtsanwalt
- § 6 Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen:
gegenüber Arzneimittelkommission bei Meldung unerwünschter
Arzneimittelwirkungen
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