Die Übersicht ermöglicht dem verordnenden Arzt
/der verordnenden Ärztin sowie den Krankenkassen, sich
schnell über Regelungen zur Verordnungsfähigkeit
von Arzneimitteln zu informieren.
Die Schnellübersicht kann den Arzt /die Ärztin nicht
davon freistellen, sich mit den Inhalten der Arzneimittel-Richtlinie
einschließlich ihrer Anlagen vertraut zu machen.