Beratungsservice von A bis ZArbeitsunfähigkeit











Arbeitsunfähigkeit (AU)
Beratungsleitfaden
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien
Sozialgesetzbuch (SGB)

Grundsätzliche Informationen
  • AU liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann

  • Bedingungen der konkreten Tätigkeit sind zu berücksichtigen

  • AU liegt auch vor, wenn die weitere Ausübung der Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorruft

  • Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.

  • nur in Ausnahmefällen rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit möglich (max. zwei Tage)
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Sekretariat
Ulrike Carl
03643 559-140