










|
 |
 |
Beratungsleitfaden |
 |
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien |
 |
Sozialgesetzbuch
(SGB) |
Grundsätzliche
Informationen |
- AU liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit
seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder
nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung
ausführen kann
- Bedingungen der konkreten Tätigkeit sind zu berücksichtigen
- AU liegt auch vor, wenn die weitere Ausübung der
Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar
hervorruft
- Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt
nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich,
welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
- nur in Ausnahmefällen rückwirkende Bescheinigung
der Arbeitsunfähigkeit möglich (max. zwei Tage)
|
|
 |
|