Beratungsservice von A bis ZBeschäftigung eines angestellten Arztes











Beschäftigung eines angestellten Arztes
Beratungsleitfaden
Antrag zur Beschäftigung eines angestellten Arztes

Rechtsgrundlage
§ 32 b Ärzte-Zulassungsverordnung
§ 95 Abs. 9 im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 101 Abs. 1 Nr. 5 im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Grundsätzliche Informationen
  • nur mit abgeschlossener Facharztweiterbildung
  • Antragsunterlagen analog wie zur Beantragung einer Zulassung
  • Anstellungsvertrag ist vorzulegen
  • Anzahl der angestellten Ärzte regelt BMV/Ärzte
  • zeitlicher Umfang der Tätigkeit ist festzulegen (0,25/0,5/0,75/1,0)
  • genehmigungspflichtige Leistungen dürfen nur abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung durch die KV Thüringen erteilt wurde
  • überörtliche Anstellungen sind zulässig
  • Anstellungen trotz anderweitiger Beschäftigung möglich
  • Leistungskennzeichnung erforderlich
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