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nur mit abgeschlossener Facharztweiterbildung
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Antragsunterlagen analog wie zur Beantragung
einer Zulassung
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Anstellungsvertrag ist vorzulegen
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Anzahl der angestellten Ärzte regelt
BMV/Ärzte
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zeitlicher Umfang der Tätigkeit
ist festzulegen (0,25/0,5/0,75/1,0)
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genehmigungspflichtige Leistungen dürfen
nur abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung
durch die KV Thüringen erteilt wurde
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überörtliche Anstellungen sind
zulässig
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Anstellungen trotz anderweitiger Beschäftigung
möglich
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Leistungskennzeichnung erforderlich