Beratungsservice von A bis Zambulantes Operieren











ambulantes Operieren
Beratungsleitfaden
Anzeige der Erbringung von Leistungen für ambulante Operationen
Grundsätzliche Informationen
  • Leistungen des ambulanten Operierens:
    – Kap. 31.2 und 36.2 EBM iin Verbindung mit Anhang 2 EBM
    – Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger
       stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im
       Krankenhaus
  • zusätzlich Genehmigungen für die Leistungen Koloskopie, invasive Kardiologie, Arthroskopie , PDT und PTK entsprechend der jeweiligen Qualitätssicherungsvereinbarung

  • Anzeige an die KV Thüringen und Erklärung, dass die Anforderungen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllt werden
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
einschließlich Anlage 1 „Katalog ambulant durchführbarer
Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß
§ 115b SGB V im Krankenhaus“
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operieren und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1
im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 115 b Absatz 1 im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
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Fragen Sie uns!

 Abt. Qualitätsssicherung
     

Veronika Beyer
03643 559-718