Beratungsservice von A bis ZAkupunktur











Akupunktur



Beratungsleitfaden
Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Grundsätzliche Einschränkungen
  • GOP 30790 und 30791 EBM
  • auf Antrag
  • Fachliche Nachweise
    – Zusatzbezeichnung „Akupunktur“, ausgestellt durch     Landesärztekammer Thüringen (Telefon: 03641 614-121)
    – Fortbildung gem. den Vorgaben des Curriculums     „Psychosomatische Grundversorgung“ der Bundesärzte-
        kammer (80 Stunden) oder Abrechnungsgenehmigung     Psychosomatik
    – Von der Ärztekammer anerkannter interdisziplinärer Kurs über     Schmerztherapie (80 Stunden)
     – Genehmigung nur bei Vorliegen des Einverständnisses des      Arztes zur Überprüfung der apparativen und räumlichen      Gegebenheiten der Praxis
  • Räumliche und apparative Voraussetzungen
    – Separate abgeschlossene Räume mit Liegeplätzen     (abtrennbar)
    – Sterile Einmalnadeln

Weitere Informationen

  • Akupunktur nur einmal im Krankheitsfall je zugelassener Indikation abrechenbar:
    -  Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
    -  Chronische Schmerzen mind. eines Kniegelenks durch   Gonarthrose
  • Eine Akupunktur beinhaltet bis zu 10 Sitzungen innerhalb von max. sechs Wochen (begründete Ausnahmefälle: bis zu 15 Sitzungen in max. 12 Wochen)
  • Regelmäßige Teilnahme (mindestens viermal) an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln zum Thema „Chronische Schmerzen“ ist jährlich nachzuweisen
  • Extrabudgetäre Vergütung zu festen Punktwerte
  • Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen

     Dokumentation Schmerzanalyse/Therapieplan
     Fragebogen für Patienten
    Aufnahmebefragung
    Fragebogen für Patienten Abschlussbefragung

 

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Fragen Sie uns!

 Abt. Qualitätssicherung

Birgit Kühne
03643 559 - 718