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Akupunktur
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Beratungsleitfaden |
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Qualitätssicherungsvereinbarung
zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135
Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) |
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Grundsätzliche Einschränkungen
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- GOP 30790 und 30791 EBM
- auf Antrag
- Fachliche Nachweise
Zusatzbezeichnung Akupunktur, ausgestellt
durch Landesärztekammer Thüringen
(Telefon: 03641 614-121)
Fortbildung gem. den Vorgaben des Curriculums Psychosomatische
Grundversorgung der Bundesärzte-
kammer (80 Stunden) oder Abrechnungsgenehmigung
Psychosomatik
Von der Ärztekammer anerkannter interdisziplinärer
Kurs über Schmerztherapie (80
Stunden)
Genehmigung nur bei Vorliegen des Einverständnisses
des Arztes zur Überprüfung
der apparativen und räumlichen Gegebenheiten
der Praxis
- Räumliche und apparative Voraussetzungen
Separate abgeschlossene Räume mit Liegeplätzen
(abtrennbar)
Sterile Einmalnadeln
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Weitere Informationen
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- Akupunktur nur einmal im Krankheitsfall
je zugelassener Indikation abrechenbar:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- Chronische Schmerzen mind. eines Kniegelenks durch
Gonarthrose
- Eine Akupunktur beinhaltet bis zu 10 Sitzungen
innerhalb von max. sechs Wochen (begründete Ausnahmefälle:
bis zu 15 Sitzungen in max. 12 Wochen)
- Regelmäßige Teilnahme (mindestens
viermal) an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln zum
Thema Chronische Schmerzen ist jährlich
nachzuweisen
- Extrabudgetäre Vergütung zu festen
Punktwerte
- Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen
Dokumentation
Schmerzanalyse/Therapieplan
Fragebogen für Patienten Aufnahmebefragung
Fragebogen für Patienten Abschlussbefragung
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