kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Coronavirus (SARS-CoV-2) - Informationsseite

Achtung!

  • Die Coronavirus-Impfverordnung galt nur bis 07.04.2023.
  • Ab 08.04.2023 sind Corona-Schutzimpfungen gemäß der Thüringer Impfvereinbarung abzurechnen. Die GOP für die Impfungen bleiben bestehen!
  • Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.