Schwerpunkte der Verordnungen/
veranlasste Leistungen
Wir beantworten Ihre Fragen zu folgenden Themen:
Arzneimittel
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Rabattvereinbarungen
Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass die Kassenärztlichen
Vereinigungen über die Einzelheiten der vereinbarten
Verträge zwischen den Kassen und Arzneimittelherstellern
informieren.
Leider stehen uns
die entsprechenden Verträge nicht zur Verfügung.
Eine ständig aktualisierte Liste sämtlicher
Rabattverträge können wir daher nicht veröffentlichen.
Verschiedene Institutionen suchen bereits Lösungen
für dieses Problem. So versucht z. B. das DeutscheArztPortal
als zentrale Informationsstelle für Rabattverträge
nach § 130 a SGB V, die bekannten Daten zu koordinieren.
Das DeutscheArztPortal
finden Sie unter der Internet-adresse
www.deutschesarztportal.de
Hier werden wohl
aktuelle Informationen der einzelnen Kassen sowie eine
Liste der rabattierten Arzneimittel zur Verfügung
gestellt. Allerdings können wir keine Gewähr
hinsichtlich der Richtigkeit der dort eingestellten
Daten übernehmen.
Ebenfalls erhalten Sie
Informationen zu Rabattvereinbarungen nach § 130a
Abs. 8 SGB V in ihrer Praxissoftware, sobald diese in
von der KBV zertifizierter Form vorliegt, wie vom Gesetzgeber
in
§ 73 Abs. 8 SGB V gefordert.
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Wir informieren Sie über eine rationale, ausreichende
und wirtschaftliche Verordnungsweise, zur Generikaverordnung
und weiteren Maßnahmen, um Regressen vorzubeugen.
Aktuelle
Fassung der Arzneimittel-Richtlinien
Aktuelle Therapiehinweise nach Ziffer 14 Arzneimittel-Richtlinien
(Das Referat Arzneimittel, Heil- und
Hilfsmittel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt
diese zur Verfügung)
KBV-Information im Rahmen
des § 73 ( 8 ) SGB V
Pharmakotherapieberatung
Formular
"Beratungsangebot zur Pharmakotherapie"
Eine Verordnungsanalyse, d. h. die differenzierte Betrachtung
des eigenen Verordnungsverhaltens, ist eine wichtige Voraussetzung
für die Planung und Überwachung einer qualitäts-
und wirtschaftlichkeits-orientierten Pharmakotherapie.
Für die individuellen Pharmakotherapieberatungen (siehe
Broschüre
"Arzneiverordnungen unter der Lupe") werden
die Rezeptdaten der AOK mit Hilfe der Beratungssoftware pharmPRO®
der AOK ausgewertet. Ziel dieser Beratungen ist, den Arzt
in seinem Bemühen um eine qualitätsgerechte und
kostenbewusste Arzneimitteltherapie zu unterstützen.
Die Verordnungsdaten für die pharmPRO®-Analysen stehen
ca. 6 - 8 Wochen nach Quartalsende zur Verfügung. Für
die Beratung wird in der Regel ein aktuelles Quartal ausgewertet.
Es sind aber auch Betrachtungen über einen längeren
Zeitraum oder Vergleiche zweier oder mehrerer Quartale möglich.
Zielgruppe für das Beratungsangebot sind in vor allem,
die nach der Prüfstatistik der KV oder nach pharmPRO®-Analyse
überdurch-schnittliche Arzneikosten verursacht haben.
Wir stehen selbstverständlich jedem Vertragsarzt für
eine Beratung zur Verfügung, der es wünscht.
Wenn auch das für das Beratungsangebot entscheidende
Aufgreifkriterium die Arzneikosten pro Fall sind, so ist das
vorrangige Ziel der Beratung, doch die Qualitätssicherung
und Optimierung der Arzneimitteltherapie.
Das individuelle ca. einstündige Beratungsgespräch
anhand der statistischen Daten erfolgt in der Regel mit einem
ärztlichen Berater der gleichen Fachgruppe.
Jährlich werden bis zu 200 Beratungen durchgeführt.
Weiterbildung zur Verordnung
In regelmäßigen Abständen werden durch unser
Referat "Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung"
Weiterbildungs-veranstaltungen zu allen in der vertragsärztlichen
Praxis verordnungsfähigen Leistungen durchgeführt.
Die nächsten feststehenden Termine entnehmen Sie
bitte den Fortbildungskalender
der KV Thüringen.
Zur Zeit werden quartalsweise folgende Vorträge
angeboten:
- für Ärzte: Hinweise zur Verordnung
von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Reha-Sport
und Funktionstraining, Medizinische Rehabilitation, Soziotherapie,
Krankenhaus-
behandlung, häusliche Krankenpflege sowie zum
Krankentransport
Darüber hinaus finden folgende Fortbildungsveranstaltungen
statt: Medizinische Rehabilitation, Enterale Ernährung,
Impfen.
- für Personal: Kinder- und Erwachsenenimpfung sowie
Verordnungsmanagement
Informationsmaterial zur Verordnung
- Kassenartenübergreifende Frühinformationen über
Ausgaben für Arznei- und Verbandmittel und Heilmittel
Quartalsweise erhalten Sie als Vertragsarzt
auf Wunsch per Post (siehe Anmeldeformular)
oder Internet (siehe Anmeldeformular
zur Online-Nutzung) die kassenarten-übergreifende Information
über die von den Thüringer Krankenkassen erfassten, arztbezogenen
Verordnungskosten für Arznei- und Verbandmittel einerseits
und Heilmittel andererseits. Diese sind im Vergleich zu den
aktuellen Richtgrößen nach Mitgliedern / Familienversicherten
sowie Rentnern aufgeschlüsselt. Auf Qualität und Validität
dieser Verordnungsdaten hat die KV Thüringen allerdings keinen
Einfluss. Wir empfehlen daher den Vergleich mit eigenen Daten.
Die veranlassten Kosten für den Sprechstundenbedarf werden
separat ausgewiesen.
- Poster zum Thema
(zum Herunterladen bzw. Ausdrucken!):
- Broschüren
zur kostenlosen Abforderung
unter der Tel.-Nr. 03643 559-199:
Die o. g. Informationsmaterialien erhalten
Sie auch bei Frau Sobirai (Hauptabteilung Verordnungs- u. Wirtschaftlichkeitsberatung)
unter
03643 559-761. |