In Nordrhein-Westfalen wurden Anfang Oktober die ersten elektronischen Gesundheitskarten (eGK) an gesetzlich Krankenversicherte ausgegeben. Im Jahr 2010 erscheinen die ersten Patienten mit der eGK in unseren Arzt-Praxen. Als Kassenärztliche Vereinigung Thüringen kümmern wir uns für unsere Mitglieder um die finanzielle Unterstützung bei der Einführung der eGK.
So machen Sie Ihre Praxis fit für die eGK
Zunächst beschränkt sich die Verwendung der eGK auf fast die selbe Funktion, wie die der derzeitige Versichertenkarte (KVK). Neue Kartenterminals können sowohl die KVK als auch die eGK lesen. Alte KVK-Lesegeräte können die eGK leider nicht mehr verarbeiten. Daher lohnt sich die Neuanschaffung eines alten, konventionellen KVK-Lesegerätes nur noch in den seltensten Fällen.
Wer die Wahl hat, hat die Qual
Um die Daten Ihrer Patienten auf der eGK zu erfassen, benötigen Sie ein Lesegeräte oder Kartenterminal, welches dem Standard
e-Health-BCS (stationäres Kartenterminal) oder MobiKT (mobiles Kartenterminal) entspricht. Diese neuen Kartenterminals beschaffen Sie sich selbst. Eine jeweils aktuelle Liste zertifizierter Karten-terminals gibt es bei der KV Telematik ARGE.
Bitte achten Sie darauf, dass sich das Kartenterminal mit Ihrer bestehenden Praxis-EDV verbinden und betreiben lässt. Eine Liste möglicher passender Kombinationen gibt es von vielen Fachhändlern (eGK-Kartenterminal - Bezugsadressen).
So sieht die finanzielle Kompensation aus:
Sie erhalten von Ihrer Kassenärztliche Vereinigung Thüringen eine pauschale Abgeltung für die Fähigkeit Ihrer Praxis elektronische Gesundheitskarten zu verarbeiten.
Die Pauschalen richten sich dabei nach festen Quoten bezogen auf die Anzahl der Mitglieder einer Betriebsstätte, Einsatzumstände und Anzahl der Betriebsstätten. Bezahlt werden Pauschalen für stationäre und mobile Lesegeräte sowie für die Installation.
Die Summe der Ihnen jeweilig gewährten Pauschalen kann sich von den tatsächlichen Kosten Ihres konkreten Bedarfs unterscheiden. Die Höhe der einzelnen Pauschalen ist zur Zeit für Thüringen noch nicht festgelegt. Sie wird einen Monat vor der offiziellen Einführung bekannt gegeben.
Rechtzeitig vor dem offiziellen Projektstart informiert Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung Thüringen über die weiteren Details. |