Notdienstordnung
der KV Thüringen (trat zum 01.07.09 in Kraft) In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des § 75 SGB
V zur Sicherstellung eines ausreichenden Notdienstes zu den sprechstundenfreien
Zeiten hat die Vertreterversammlung der kassenärztlichen
Vereinigung Thüringen eine Notdienstordnung beschlossen.