DMP-Vergütungsverträge für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK und Asthma/COPD ab 1. April 2010 neu vereinbart
Mit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 traten die Thüringer Kassenverbände mit der Forderung an die KV Thüringen heran, die Finanzierung der Disease Management Programme (DMP) neu zu verhandeln. Dabei sollten neue Qualitätsindikatoren gefunden werden, welche die bisherigen Leistungen im Rahmen des DMP ergänzen. Gleichzeitig musste die abgesenkte Zuweisung über den Risikostrukturausgleich (RSA) berücksichtigt werden, da nunmehr die Finanzierung der DMP über die Programmkostenpauschale erfolgt. Die Forderung der Krankenkassen war eindeutig: Keine zusätzliche Vergütung! Die Forderung des Vorstandes der KV Thüringen: der Status quo für die bisherige Vergütung muss erhalten bleiben, keine Absenkung im bisherigen DMP-Vergütungsvolumen auch für neu eingeschriebene Versicherte.
Innerhalb der Vergütungsstruktur sind daher einzelne Vergütungs-positionen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von medizinischen und ergebnisorientierten Qualitätsparametern verändert worden.
Folgende Qualitätsparameter werden zum 1. April 2010 neu eingeführt: ... (siehe pdf-Datei zum Herunterladen)
- Datei: Qualitätsparameter
Vergütungsverträge:
Neue Ausfüllanleitungen
zur DMP-Dokumentation:
Elektronische Dokumentation (eDMP)/
E-Mail-Verfahren Merkblatt für Arztpraxen
Für welche Behandlungsprogramme wurde die elektronische
Dokumentation bisher vereinbart?
Für den Bereich der KV Thüringen sind bisher für
folgende Behandlungsprogramme eDMPVerfahren
vereinbart:
Brustkrebs
Diabetes mellitus Typ 1 (DM1) und Typ 2 (DM2)
Koronare Herzkrankheit (KHK)
Asthma/COPD
Welche Voraussetzungen zur Teilnahme
müssen erfüllt werden?
Voraussetzung ist die DMP-Zertifizierung der Software durch
die KBV. Mit Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte
an Ihr Softwarehaus.
Welche Datenträger kann man verwenden?
Es können Disketten (3,5 Zoll), CD oder DVD verwendet
werden. Bitte keine Aufkleber auf der CD anbringen; die Beschriftung
sollte mit Permanent-Marker erfolgen und muss folgende Angaben
enthalten:
- Vertragsarztnummer,
- Arztname,
- Datum der Erstellung,
- eDMP-Art
Ist auch eine Übermittlung per
Datenfernübertragung (DFÜ) oder per E-Mail möglich?
Ja, das Verfahrens wurde im Juni 2007 freigegeben.
Sie können Ihre verschlüsselte Dateien an die Datenstelle
für Thüringen:
senden. Hinweis: Die
E-Mail darf nicht als Vertraulichkeitsstufe privat
markiert sein (Folge: Fehlermeldung).
Wie werden die Daten erstellt?
Der Arzt erstellt die eDMP-Dokumentation mit seinem zertifizierten
Praxisverwaltungssystem. Die Dokumentation wird dadurch automatisch
geprüft und eine weitgehend fehlerfreie Dokumentation
kann erstellt werden.
Innerhalb welcher Zeit müssen
die Datenträger an die Datenstelle übermittelt werden?
Wir empfehlen dringend die Übermittlung der Datenträger
innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung.
Muss ich am elektronischen Verfahren
teilnehmen?
Ja, ab 2008 ist die Teilnahme zwingend.
(Das Papierverfahren kann nicht mehr akzeptiert werden.)
Einwilligungserklärung des Patienten
zur Teilnahme am DMP
Die Einwilligungserklärung muss weiter in Papierform
erstellt und vom Patienten unterschrieben werden. Eine elektronische
Übermittlung ist nicht möglich.
Wohin muss ich die Datenträger
versenden?
Die elektronischen Dokumentationen sind an die Ihnen bekannte
Adresse der Datenstelle in Prien zu senden oder an die in
Ihrer Software angegebene Adresse in Bamberg. Es erfolgt dann
die Weiterleitung des Datenträgers von Prien nach Bamberg
zur Verarbeitung.
Was ist, wenn ein Datenträger
defekt ist?
Sie werden darüber detailliert informiert, in dem Ihnen
mitgeteilt wird, welcher Fehler vorlag, z. B. Datenträger
nicht lesbar, falsche Dateien, leerer Datenträger o.ä.
In diesen Fällen sollte schnellstens eine Fehlerrecherche
in der Praxis und eine zeitnahe nochmalige Anlieferung der
Daten erfolgen.
Wie erfahre ich, dass auch alle Dokumentationen
angeliefert wurden?
Sie erhalten nach Anlieferung des Datenträger eine Liste
der darin enthaltenen DMP-Patienten, an Hand derer Sie die
Vollständigkeit Ihrer Lieferung vergleichen können.
Diese Liste senden Sie unterschrieben an die Datenstelle zurück,
wobei Sie ein Exemplar für Ihre Unterlagen behalten.
Korrekturverfahren
Ggf. notwendige Korrekturen einzelner Dokumentationen müssen
weiterhin auf den von der Datenstelle zugesendeten Bögen
erfolgen. Diese werden nach handschriftlicher Korrektur zeitnah
an die Datenstelle zurückgesandt.
Kann für das Verschicken der Datenträger
Porto abgerechnet werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Muss ich das DMP-System der KV melden?
Nein, denn der Sachverhalt wird bei der Erstellung des Datenträger
geprüft.
Wie oft muss ein Datenträger erstellt
werden?
Wir empfehlen eine Forführung Ihrer bisherigen Dokumentations-gewohnheiten.
Dabei sollten Sie beachten, dass die Versendung des Datenträgers
durchaus Kosten verursacht. Somit liegt ein effizienter Versand
in Ihrem eigenen Interesse.
Muss ich ein Duplikat/eine Kopie des
Datenträgers anfertigen?
Hierzu existiert keine Regelung. Bei Disketten würden
wir eine Sicherung empfehlen, da es hier des öfteren
zu physischen Leseproblemen des Datenträgers kommt.
Was ist, wenn der Patient den Durchschlag
der Dokumentation haben möchte?
In diesen Fällen muss ein Ausdruck erfolgen.
Werden die Datenträger wieder
an den Arzt zurückgeschickt?
Nein, die Datenträger verbleiben in der Datenstelle.
Sie gelten als Dokumentationsoriginale und müssen in
der Datenstelle für z. B. Prüfzwecke verbleiben.
Wie hoch ist die Speicherkapazität
der verschiedenen Speicher-medien?
Je nach Speichermedium (CD oder Diskette). Zum Handling ist
eine Nachfrage bei Softwarehersteller erforderlich, einige
Datenträger zeigen das baldige Ende der Speicherkapazität
an.
Kann die Praxissoftware aufgrund von
eDMP mit Viren "verseucht" werden?
Nein, es erfolgt kein Austausch über "Fernübertragung".
Die Software wird lediglich dazugenutzt, die Dokumentation
zu erstellen (und zu plausibilisieren) und nur auf einem Datenträger
zu speichern.
Sind für eDMP unterschiedliche
Programme erforderlich?
Nein, bundeseinheitlich gelten die gleichen Plausibilitäten
für Dokuementationen und das eDMP-Verfahren. Für
alle Kranken-
kassen und alle Datenstellen kann die gleiche Software genutzt
werden.
Können auf einem Speichermedium
mehrere Diagnosen (z. B. DM1, DM2 und Asthma/COPD) gespeichert
und an die Datenstelle übermittelt werden?
Ja, auf einem Datenträger können unterschiedliche
DMPs gespeichert werden.
Stand:4/2010 |