Für Ärzte / Psych.Neue VersorgungsformenDMP

















Disease-Management-Programme


Übersicht zur Abrechnung der Disease-Management-Programme in Thüringen  (Stand: 04/2010)
Asthma bronchiale und COPD
Brustkrebs
Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 2
Koronare Herzkrankheit


DMP-Vergütungsverträge für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK und Asthma/COPD ab 1. April 2010 neu vereinbart
Mit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 traten die Thüringer Kassenverbände mit der Forderung an die KV Thüringen heran, die Finanzierung der Disease Management Programme (DMP) neu zu verhandeln. Dabei sollten neue Qualitätsindikatoren gefunden werden, welche die bisherigen Leistungen im Rahmen des DMP ergänzen. Gleichzeitig musste die abgesenkte Zuweisung über den Risikostrukturausgleich (RSA) berücksichtigt werden, da nunmehr die Finanzierung der DMP über die Programmkostenpauschale erfolgt. Die Forderung der Krankenkassen war eindeutig: Keine zusätzliche Vergütung! Die Forderung des Vorstandes der KV Thüringen: der Status quo für die bisherige Vergütung muss erhalten bleiben, keine Absenkung im bisherigen DMP-Vergütungsvolumen auch für neu eingeschriebene Versicherte.

Innerhalb der Vergütungsstruktur sind daher einzelne Vergütungs-positionen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von medizinischen und ergebnisorientierten Qualitätsparametern verändert worden.
Folgende Qualitätsparameter werden zum 1. April 2010 neu eingeführt: ... (siehe pdf-Datei zum Herunterladen)

pdf  - Datei: Qualitätsparameter

Vergütungsverträge:

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VERTRAG ... mit Asthma bronchiale oder COPD
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VERTRAG ... mit einer koronaren Herzkrankheit
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VERTRAG ... mit Diabetes mellitus Typ 1
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VERTRAG ... mit Diabetes mellitus Typ 2

 Neue Ausfüllanleitungen zur DMP-Dokumentation:

Ausfüllanleitung zum diagnoseübergreifenden allgemeinen Datensatz für die strukturierten Behandlungsprogramme KHK, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma bronchiale und COPD
Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz
für die strukturierten Behandlungsprogramme
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
(Stand: 07.04.2008 I Version 3.1)

Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz
für das strukturierte Behandlungsprogramm
Asthma bronchiale
(Stand: 07.04.2008 I Version 3.1)

Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz
für das strukturierte Behandlungsprogramm COPD
(Stand: 07.04.2008 I Version 3.1)

Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz
für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK
(Stand: 07.04.2008 I Version 3.1)


Elektronische Dokumentation (eDMP)/
E-Mail-Verfahren – Merkblatt für Arztpraxen


Für welche Behandlungsprogramme wurde die elektronische Dokumentation bisher vereinbart?

Für den Bereich der KV Thüringen sind bisher für folgende Behandlungsprogramme eDMPVerfahren
vereinbart:

• Brustkrebs
• Diabetes mellitus Typ 1 (DM1) und Typ 2 (DM2)
• Koronare Herzkrankheit (KHK)
• Asthma/COPD

Welche Voraussetzungen zur Teilnahme müssen erfüllt werden?
Voraussetzung ist die DMP-Zertifizierung der Software durch die KBV. Mit Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus.

Welche Datenträger kann man verwenden?
Es können Disketten (3,5 Zoll), CD oder DVD verwendet werden. Bitte keine Aufkleber auf der CD anbringen; die Beschriftung sollte mit Permanent-Marker erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
    - Vertragsarztnummer,
    - Arztname,
    - Datum der Erstellung,
    - eDMP-Art

Ist auch eine Übermittlung per Datenfernübertragung (DFÜ) oder per E-Mail möglich?
Ja, das Verfahrens wurde im Juni 2007 freigegeben.
Sie können Ihre verschlüsselte Dateien an die  Datenstelle für Thüringen:

dmp-thueringen@dmpservices.de

senden. Hinweis: Die E-Mail darf nicht als Vertraulichkeitsstufe „privat“ markiert sein (Folge: Fehlermeldung).

Wie werden die Daten erstellt?
Der Arzt erstellt die eDMP-Dokumentation mit seinem zertifizierten Praxisverwaltungssystem. Die Dokumentation wird dadurch automatisch geprüft und eine weitgehend fehlerfreie Dokumentation kann erstellt werden.

Innerhalb welcher Zeit müssen die Datenträger an die Datenstelle übermittelt werden?
Wir empfehlen dringend die Übermittlung der Datenträger innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung.

Muss ich am elektronischen Verfahren teilnehmen?
Ja, ab 2008 ist die Teilnahme zwingend.
(Das Papierverfahren kann nicht mehr akzeptiert werden.)

Einwilligungserklärung des Patienten zur Teilnahme am DMP
Die Einwilligungserklärung muss weiter in Papierform erstellt und vom Patienten unterschrieben werden. Eine elektronische Übermittlung ist nicht möglich.

Wohin muss ich die Datenträger versenden?
Die elektronischen Dokumentationen sind an die Ihnen bekannte Adresse der Datenstelle in Prien zu senden oder an die in Ihrer Software angegebene Adresse in Bamberg. Es erfolgt dann die Weiterleitung des Datenträgers von Prien nach Bamberg zur Verarbeitung.

Was ist, wenn ein Datenträger defekt ist?
Sie werden darüber detailliert informiert, in dem Ihnen mitgeteilt wird, welcher Fehler vorlag, z. B. Datenträger nicht lesbar, falsche Dateien, leerer Datenträger o.ä. In diesen Fällen sollte schnellstens eine Fehlerrecherche in der Praxis und eine zeitnahe nochmalige Anlieferung der Daten erfolgen.

Wie erfahre ich, dass auch alle Dokumentationen angeliefert wurden?
Sie erhalten nach Anlieferung des Datenträger eine Liste der darin enthaltenen DMP-Patienten, an Hand derer Sie die Vollständigkeit Ihrer Lieferung vergleichen können. Diese Liste senden Sie unterschrieben an die Datenstelle zurück, wobei Sie ein Exemplar für Ihre Unterlagen behalten.

Korrekturverfahren
Ggf. notwendige Korrekturen einzelner Dokumentationen müssen weiterhin auf den von der Datenstelle zugesendeten Bögen erfolgen. Diese werden nach handschriftlicher Korrektur zeitnah an die Datenstelle zurückgesandt.

Kann für das Verschicken der Datenträger Porto abgerechnet werden?
Nein, das ist nicht möglich.

Muss ich das DMP-System der KV melden?
Nein, denn der Sachverhalt wird bei der Erstellung des Datenträger geprüft.

Wie oft muss ein Datenträger erstellt werden?
Wir empfehlen eine Forführung Ihrer bisherigen Dokumentations-gewohnheiten. Dabei sollten Sie beachten, dass die Versendung des Datenträgers durchaus Kosten verursacht. Somit liegt ein effizienter Versand in Ihrem eigenen Interesse.

Muss ich ein Duplikat/eine Kopie des Datenträgers anfertigen?
Hierzu existiert keine Regelung. Bei Disketten würden wir eine Sicherung empfehlen, da es hier des öfteren zu physischen Leseproblemen des Datenträgers kommt.

Was ist, wenn der Patient den Durchschlag der Dokumentation haben möchte?
In diesen Fällen muss ein Ausdruck erfolgen.

Werden die Datenträger wieder an den Arzt zurückgeschickt?
Nein, die Datenträger verbleiben in der Datenstelle. Sie gelten als Dokumentationsoriginale und müssen in der Datenstelle für z. B. Prüfzwecke verbleiben.

Wie hoch ist die Speicherkapazität der verschiedenen Speicher-medien?
Je nach Speichermedium (CD oder Diskette). Zum Handling ist eine Nachfrage bei Softwarehersteller erforderlich, einige Datenträger zeigen das baldige Ende der Speicherkapazität an.

Kann die Praxissoftware aufgrund von eDMP mit Viren "verseucht" werden?
Nein, es erfolgt kein Austausch über "Fernübertragung". Die Software wird lediglich dazugenutzt, die Dokumentation zu erstellen (und zu plausibilisieren) und nur auf einem Datenträger zu speichern.

Sind für eDMP unterschiedliche Programme erforderlich?
Nein, bundeseinheitlich gelten die gleichen Plausibilitäten für Dokuementationen und das eDMP-Verfahren. Für alle Kranken-
kassen und alle Datenstellen kann die gleiche Software genutzt werden.

Können auf einem Speichermedium mehrere Diagnosen (z. B. DM1, DM2 und Asthma/COPD) gespeichert und an die Datenstelle übermittelt werden?
Ja, auf einem Datenträger können unterschiedliche DMPs gespeichert werden.

Stand:4/2010

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