Für Ärzte / Psychotherapeuten.Kassenärztliche VersorgungQualitätssicherung

















Abteilung Qualitätssicherung

In die Abteilung Qualitätssicherung (QS) ist die Geschäftsstelle Qualitätssicherung integriert, der gemäß der Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV die Prüfung der Einhaltung der für die Qualitäts-sicherung geltenden gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen im Einzelfall obliegt. Im Einzelnen sind folgende Aufgaben wahrzu-nehmen:

  • Prüfung der jeweils erforderlichen Nachweise der fachlichen Befähigung und/oder der apparativen Ausstattung,
  • Vorbereitung und Organisation der Kolloquien und deren Protokollierung nach Maßgabe der Richtlinien,
  • Vorbereitung und Ausfertigung der Bescheide aufgrund vorangegangener Prüfung,
  • Kontrolle von Organisation und Durchführung vorgeschriebener Ringversuche,
  • Durchführung der Qualitätsprüfung im Einzelfall (Stichproben)

Des Weiteren arbeiten die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle eng mit den Qualitätssicherungskommissionen – derzeit sind
17 Fachkommissionen vom Vorstand berufen – zusammen.

Darüber hinaus sind folgende Arbeitsbereiche zu nennen:

  • Betreuung von Qualitätszirkeln,
  • Information und Beratung von Vertragsärzten in Fragen der Qualitätssicherung,
  • Zusammenarbeit mit anderen kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Landesärztekammern sowie anderen Organisationen.

Weiterhin sind in der Abteilung QS die Geschäftsstellen der gemeinsamen Gremien der Selbstverwaltung in Sachen QS die
Kommission Ambulantes Operieren inkl. der Arztgruppe der Kommission Ambulantes Operieren und die Qualitätssicherungs-
kommission zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger
angesiedelt.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt auch mit der Ärztlichen Stelle für QS in der Röntgendiagnostik, um die Qualität auf diesem Gebiet insbesondere unter dem Aspekt der ständigen Verringerung der Strahlenexposition weiter zu erhöhen.
Zu Fragen gebietsbezogener Leistungen arbeiten die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle QS eng mit der LÄK zusammen. Soweit erforderlich werden für die LÄK Kolloquien zur Erlangung des Befähigungsnachweises in der Ultraschalldiagnostik durchgeführt.

letzte Änderungen am 21.12.2009
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03643 559 - 710


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03643 559 - 714