Um den Forderungen zur Fortbildung der Psychologischen Psycho-
therapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(KJP) - die sich aus dem geänderten § 95 d SGB V mit
Wirkung ab 01.07.2004 ergeben - Rechnung zu tragen, hat
die Errichtungsgruppe der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer
(OPK) eine Fortbildungs-
kommission für PP und KJP der Bundesländer Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
gegründet.
Diese Fortbildungskommission soll bis zur Gründung der
OPK entsprechend der Übergangsregelung Fortbildungsveranstal
tungen für PP und KJP anerkennen bzw. akkreditieren.
Diese Übergangsregelungen orientieren sich an der von der
Bundes-
psychotherapeutenkammer erlassenen Musterfortbildungs-
ordnung.
Frau Dipl.-Psych. Aniko Baum ist Ihre Ansprechpartnerin
für den Freistaat Thüringen.