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Blankoformularbedruckung

Anlage 3 der Abrechnungsrichtlinien der KVT –
Richtlinien der KVT zur Blankoformularbedruckung
Anlage 4 der Abrechnungsrichtlinien der KVT  –
Antrag auf Genehmigung zur praxisspezifischen Blankoformularbedruckung
Achtung ab 01.07.2010!
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Anlage 3 der Abrechnungsrichtlinien der KVT –
Richtlinien der KVT zur Blankoformularbedruckung
Anlage 4 der Abrechnungsrichtlinien der KVT  –
Antrag auf Genehmigung zur praxisspezifischen Blankoformularbedruckung
letzte Änderungen am 25.06.2010
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Nähere Informationen über den Einsatz der Blankoformular-bedruckung erhalten Sie von der KVT.

Abt. Leistungsabrechnung
Claus Wähnert
03643 559-408

Zulassungslisten für den Praxiscomputereinsatz
(u. a. Zertifizierte Software Blankoformularbedruckung)